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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ein Übersetzungsauftrag ist eine verbindliche Vereinbarung
zwischen dem Kunden und der Firma Cultural-X-Change (CXC), die folgenden
Geschäftsbedingungen unterliegt:
1. BESTIMMUNGSZWECK
Falls der Kunde den Bestimmungszweck der Übersetzung nicht
bekannt gibt, wird CXC annehmen und die Übersetzung so ausführen,
als ob diese ausschließlich der Information dienen würde.
CXC wird jedoch vor dem Beginn der Übersetzung versuchen den
Kunden zu kontaktieren um den vorgesehenen Zweck der Übersetzung
herauszufinden.
2. PROFESSIONELLE ANFORDERUNGEN
CXC wird nach Möglichkeit eine eindeutige und fehlerfreie Übersetzung
anfertigen. Jedoch ist CXC kein Fachmann auf Ihrem Gebiet wie Sie
selbst. CXC verwendet für die Übersetzung alle der Firma
vorliegenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, Wörterbücher,
Nachschlagewerke und Internet-Ressourcen. Trotzdem kann CXC Ihrer
Meinung nach eine Terminologie verwenden, vor allem, wenn es sich
um die Fachsprache handelt. CXC haftet nicht für die Fehler
in der Übersetzung, oder in der Formatierung. Endgültige
Verantwortung liegt beim Kunden.
3. KOSTENVORANSCHLAG
Ermittlung der Preise beruht auf der aktuellen Preisliste der CXC
und der Anzahl der Wörter im Quelltext. Schriftliche Kostenvoranschläge
sind 30 Tage gültig. Mündliche Kostenvoranschläge
sind nicht verbindlich und bedürfen schriftlicher Bestätigung.
Ein Vertrag tritt nur dann in Kraft, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung
ausgestellt wurde oder mit der Zustellung der Übersetzung.
Kostenvoranschläge, die auf Ihrer Beschreibung des Materials,
des Übersetzungszwecks und jeglichen anderen Anweisungen beruhen,
können jederzeit berichtigt werden, wenn meiner Ansicht nach
die Beschreibung des Quellmaterials grundlegend falsch oder unzureichend
ist.
4. BEZAHLUNG
Zahlungsfrist beträgt 14 Tage in US Dollars nach Zustellung
der Übersetzung. Zahlung kann per US Check, Zahlungsanweisung,
direkte Überweisung auf das vom CXC bereitgestellte Bankkonto
oder durch PayPal erfolgen. Andere Zahlungsmöglichkeiten können
unter Umständen vereinbart werden.
5. ZUSTELLUNG DER ÜBERSETZUNG
Die vom CXC gesetzte Lieferfrist ist nur eine Schätzung, es
sei denn, CXC stimmte einer festen Lieferfrist ausdrücklich
zu. CXC wird sich bemühen diese Frist einzuhalten, kann jedoch
für den Schaden oder Verlust, die direkt oder indirekt wegen
dem Versagen diese geschätzte Frist einzuhalten, entstanden
sind, nicht zur Haftung gezogen werden. Fristeinhaltung ist nicht
wesentlich für die Zustellung oder Leistung, und die Verzögerung
gibt Ihnen kein Recht die zugestellte Übersetzung oder Leistung
abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Falls eine Lieferfrist zwischen dem Kunden und CXC schriftlich
vereinbart wurde, ist diese Frist bindend. Ein Verzug tritt erst
nach Verstreichen einer schriftlich festgesetzten angemessenen Nachfrist
ein. Nach Verstreichen dieser Frist kann der Kunde die Annahme ablehnen
oder vom Vertrag zurückzutreten.
Die Zustellung kann per E-Mail, Fax, FTP oder Post erfolgen. Mit
der Zustellung geht das Risiko an den Kunden über. CXC behält
eine Kopie der Übersetzung und im Falle vom Verlust oder Beschädigung
wird Ihnen eine zusätzliche Kopie der Übersetzung kostenfrei
zugestellt.
Der Kunde ist verpflichtet, dem CXC den Empfang der Übersetzung
durch eine kurze Nachricht mitzuteilen.
6. EILAUFTRÄGE
Bei Eilaufträgen müssen Sie möglicherweise mit Preiszuschlägen
rechnen. Preiszuschlag wird gemeinsam mit dem Kunden vereinbart.
Es ist möglich, dass in der vorgeschriebenen Zeit keine sorgfältige
Standard-Qualitätskontrolle durchgeführt werden kann.
Bei Eilaufträgen übernimmt CXC keinerlei Verantwortung.
7. VERTRAGSKÜNDIGUNG
Falls ein Auftrag gekündigt wurde, muss der Kunde dem CXC 25%
des Gesamtpreises vom Übersetzungsprojekt zahlen.
8. HAFTUNG
Falls die Vertragsverpflichtungen gegenüber dem Kunden aus
Gründen, die außer Kontrolle vom CXC liegen, nicht erfüllt
werden können, kann CXC nicht zur Haftung gezogen werden.
Falls Fehler oder Auslassungen in der Übersetzung entdeckt
werden, wird CXC die Arbeit korrigieren. Allerdings müssen
die Fehler der Firma CXC innerhalb der 21 Tagen nach dem Empfangen
der Übersetzung mitgeteilt werden.
Der Kunde ist für die Kontrolle aller Abbildungen (Nummern
und Grafiken) verantwortlich.
9. VERBALE ÄUßERUNGEN
Alle verbalen Äußerungen von CXC sind nicht verbindlich.
Zu solchen Äußerungen oder Darstellungen darf nichts
impliziert werden.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
der Vergütung Eigentum des Übersetzers.
11. DATENSCHUTZ
Persönliche Information ist z.B. Name, Geburtstag, E-Mail-Adresse
oder Postanschrift. Diese Information kann dazu verwendet werden,
um eine Person eindeutig zu identifizieren. CXC wird Ihre persönliche
Information an keinen Anderen weder verkaufen noch weitergeben.
Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich als Kontaktinformation
verwendet.
12. KUNDENPFLICHT
Der Kunde ist dafür verantwortlich CXC mit allen für die
Übersetzung erforderlichen Informationen zu versorgen. Solche
Information können Erklärungen der Abkürzungen, technische
Fachbegriffe oder Bedeutung vom Text sein. Nichtkooperation oder
nicht zeitige Antwort auf die Nachfragen vom CXC kann die Verspätung
der Übersetzung zur Folge haben. Für solche Verspätungen
kann CXC nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Diese Geschäftsbedingungen können ohne vorherige schriftliche
Benachrichtigung jederzeit geändert werden.
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